Seit dem 1. April 2011 erhalten alle Ärzt*innen, die an der HzV teilnehmen und eine Ärztin/einen Arzt in Weiterbildung aus dem Programm KWBW Verbundweiterbildungplus beschäftigen, einen Zuschlag von drei Euro auf die kontaktunabhängige Pauschale P1. Eine Ärztin/ein Arzt in Weiterbildung gilt dann als im Programm eingeschlossen, sobald sie/er an einer zweitägigen Auftaktveranstaltung (Doppelseminartag) der KWBW Verbundweiterbildungplus teilgenommen hat.
(Pädiatrie: seit 1. Juli 2022 gilt eine Ärztin/ein Arzt in Weiterbildung Pädiatrie als dann im Programm eingeschlossen, sobald sie/er an einem Einzelseminartag der KWBW Verbundweiterbildungplus teilgenommen hat.)
Weiterhin müssen die Ärzt*innen in Weiterbildung aktive Teilnehmende im KWBW Verbundweiterbildungplus sein. Aktive Teilnahme heißt, dass die Ärzt*innen in Weiterbildung pro Kalenderjahr mindestens einen Doppelseminartag oder zwei Einzelseminartage besuchen.
Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt quartalsweise, wenn die HzV-Ärztin/der HzV-Arzt eine Ärztin/einen Arzt in Weiterbildung zu Anfang eines Quartals beschäftigt und folgende Voraussetzungen erfüllt:
Die Erfüllung der Anforderungen b) bis f) wird von der Administration der KWBW Verbundweiterbildungplus überprüft. Erst wenn die Ärztin/der Arzt alle Anforderungen bezüglich der Berechtigung zum Zuschlag erfüllt hat, wird das ausgefüllte P1-Antragsformular (siehe unten) an das HÄVG Rechenzentrum übermittelt und der Zuschlag erzeugt. Die Auszahlung des Zuschlags für die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung erfolgt ein Quartal später über die HÄVG. Das KWBW ist für die Zahlung nicht verantwortlich!
Regelungen gemäß des Vertrags der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit der AOK Baden-Württemberg Anlage 12 (Vertrag vom 8. Mai 2008 idF. vom 01.07.2021 / Seite 92):
Der Zuschlag wird automatisch (nach Antragstellung bei der KWBW Verbundweiterbildungplus) – jeweils einmal pro Versichertenteilnahmejahr – auf die P1 aufgeschlagen.
Teilen sich mehrere HZV-Ärzt*innen in einer BAG eine*n Ärzt*in in Weiterbildung, kann der Zuschlag nur auf die P1 einer Ärztin/eines Arztes (Weiterbilder*in), d.h. LANR, erfolgen. Je Ärztin/Arzt bzw. LANR wird maximal ein Zuschlag gewährt. Das heißt:
Bitte senden sie ihre ausgefüllten P1-Antragsformulare an folgende Kontaktadresse: