Informationen zur HzV-P1-Pauschale

Seit dem 1. April 2011 erhalten alle Ärzt*innen, die an der HzV teilnehmen und eine Ärztin/einen Arzt in Weiterbildung aus dem Programm KWBW Verbundweiterbildungplus beschäftigen, einen Zuschlag von drei Euro auf die kontaktunabhängige Pauschale P1. Eine Ärztin/ein Arzt in Weiterbildung gilt dann als im Programm eingeschlossen, sobald sie/er an einer zweitägigen Auftaktveranstaltung der KWBW Verbundweiterbildungplus teilgenommen hat.

Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt quartalsweise, wenn die HzV-Ärztin/der HzV-Arzt eine Ärztin/einen Arzt in Weiterbildung zu Anfang eines Quartals beschäftigt und folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. aktiv am Vertrag der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit AOK Baden-Württemberg teilnimmt,
  2. eine aktuelle, gültige Weiterbildungsbefugnis über mindestens 12 Monate hat,
  3. eine gültige Kooperationsvereinbarung (Version 2019) mit der KWBW Verbundweiterbildungplus (Vertragspartner UniversitätsKlinikum Heidelberg) hat,
  4. die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung aus dem Programm KWBW Verbundweiterbildungplus für die vereinbarten Seminartage der KWBW Verbundweiterbildungplus freistellt,
  5. die/der Weiterbildungsbefugte an einem Train-the-Trainer-Auftaktseminar der KWBW Verbundweiterbildungplus teilgenommen hat bzw. innerhalb der 6 Monate - ab Beschäftigungsverhältnis mit der Ärztin/dem Arzt in Weiterbildung - daran teilnehmen wird.
    • Bitte beachten: Gemeinschaftspraxis
      Im Falle einer Gemeinschaftspraxis müssen alle Weiterbildungsbefugten, die ihrer LANR eine Ärztin/einen Arzt in Weiterbildung zugeordnet haben, das Train-the-Trainer-Seminar besuchen. Eine Vertretung durch eine*n andere*n Kollegin/Kollegen aus der Gemeinschaftspraxis ist nicht möglich. Sollte die Kollegin/der Kollege in der Gemeinschaftspraxis gleichzeitig auch Weiterbildungsbefugte*r sein und die/der einzige mit TtT, dann müsste die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung auch unter ihrer/seiner LANR registriert sein. Die Aufteilung des P1-Zuschlags sollen dann die HzV-Ärzt*innen im Binnenverhältnis klären.
    • Bitte beachten: Mehr als eine Ärztin/ein Arzt in Weiterbildung in einer Praxis
      Wenn in einer Praxis mehrere Ärzt*innen in Weiterbildung beschäftigt werden, steht jeder Ärztin/jedem Arzt in Weiterbildung nur eine LANR einer/eines Weiterbildungsbefugten gegenüber und so kann auch nur ein Zuschlag abgerechnet werden. Befinden sich zwei Ärzt*innen in Weiterbildung in der Praxis, sind zwei LANRs von HzV-Weiterbildungsbefugten notwendig, um zwei Zuschläge abzurechnen: LANR 1 + WBASSI 1 sowie LANR 2 + WBASSI 2.
  6. Die/der Weiterbildungsbefugte das KWBW Verbundweiterbildungplus gegebenenfalls über eine vorzeitige Beendigung des u.g. Beschäftigungsverhältnis informiert.

Die Erfüllung der Anforderungen b) bis f) wird von der Administration der KWBW Verbundweiterbildungplus überprüft. Erst wenn die Ärztin/der Arzt alle Anforderungen bezüglich der Berechtigung zum Zuschlag erfüllt hat, wird dieser an das HÄVG Rechenzentrum übermittelt und der Zuschlag erzeugt. Die Auszahlung des Zuschlags für die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung erfolgt ein Quartal später über die HÄVG. Das KWBW ist für die Zahlung nicht verantwortlich!

Bitte senden sie ihre ausgefüllten P1-Antragsformulare an folgende Kontaktadresse:

Universitätsklinikum Heidelberg
Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung
Administration KWBW Verbundweiterbildungplus
z.Hd. Frau Aline Rubik
Im Neuenheimer Feld 130.3
D-69120 Heidelberg

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